Die Landeskirche Hannovers und ihre Kirchengemeinden finanzieren sich wesentlich durch die Kirchensteuer, die von den Kirchenmitgliedern prozentual auf ihre Einkommenssteuern erhoben wird. Das heißt, dass zahlreiche Kirchenmitglieder auch ohne Kirchensteuer Mitglied sind. Andere zahlen entsprechend ihres Einkommens beispielsweise einen höheren Betrag. Andere sind selbst kein Kirchenmitglied, zahlen aber z.B. für ihren Ehepartner Kirchensteuer weil sie oder er Kirchenmitglied ist. Dies hängt u.a. an der Wahl der Veranlagung.
Zusätzlich bitten Kirchengemeinden, so auch wir in Hambergen einmal jährlich um ein frewilliges Kirchgeld als Spende für bestimmte Projekte. Da stellt sich die Frage: Warum genügen die Einnahmen aus der Kirchensteuer nicht? Für die Antwort muss ich ausholen.
Die Kirchensteuer
Das Kirchensteuersystem ist zunächst ein solidarisches. Es sorgt auf der einen Seite dafür, dass Pastorinnen und Pastoren, Diakoninnen und Diakone sowie weitere Mitarbeitende in den Kirchengemeinden gleich bezahlt werden - unabhängig von der Finanzstärke einer Kirchengemeinde. Auf der anderen Seite richtet sich die Kirchensteuer nach der Höhe des Einkommens, sodass wer mehr hat, mehr beiträgt und wer wenig hat, wenig abgibt. Das Land Niedersachsen erhält für den Einzug der Kirchensteuer, die in der Landeskirche Hannovers 2023 rund 639 Millionen € betragen wird, vier Prozent dieser Summe. Das ist nicht wenig, aber wohl günstiger, als würde die Landeskirche dafür eine eigene Behörde aufbauen.
Viele Kirchengemeinden besitzen landwirtschaftliche Flächen. Diese gehören zur Grundausstattung einer Kirchengemeinde und entstammen einer Zeit, in der es noch keine Kirchensteuer und damit keine verlässliche Besoldung der Pfarrer gab. Die Pfarrfamilie bewirtschaftete die Flächen selbst, um das Vieh zu füttern, Getreide, Kartoffeln und anderes zu bevorraten. Das Hamberger Pfarrhaus wurde 1794 als Vollhof erreichtet, wie den Unterlagen zu entnehmen und noch heute zu erkennen ist. Meine Familie und ich sind nicht mehr landwirtschaftlich tätig, sondern diese Flächen sind verpachtet und der Erlös wird nach wie vor für die Finanzierung von Pfarrstellen verwendet. Die Einnahmen aus diesen Flächen landen gemäß dem Solidarprinzip im "großen Topf" - d.h. sie werden an die Landeskirche abgeführt.
Diese Flächen sind ein großer Reichtum, den die Kirchengemeinden verantwortlich und nachhaltig verwalten. Denn sie sind oft schon Jahrhunderte im Besitz der Kirchengemeinden und sollen kommenden Generationen möglichst erhalten bleiben. Verkaufen lassen sie sich nur einmal. Und auch dann wäre der Erlös der Pfarrstellenbesoldung zuzuführen.
Unsere Situation vor Ort
Die Einnahmen aus der Kirchensteuer werden über die Kirchenkreise an die Kirchengemeinden verteilt. Der entscheidende Schlüssel ist die Anzahl der Gemeindemitglieder. Dafür haben sich die Synoden wiederholt entschieden. Das bedeutet, wenn eine Kirchengemeinde Mitglieder verliert, schrumpft in der Folge auch das Zuweisungsvolumen aus Kirchensteuermitteln. Für die Region Hambergen-Wallhöfen bedeutet das eine Einsparnotwendigkeit von 12% auf das Gesamtbudget für den Zeitraum 2023-2028. Darüber haben wir berichtet. Der Großteil unseres Budgets wird für Personalkosten verwendet. Deswegen mussten wir hier sparen. Wir haben den Pfarrstellenumfang von 2,0 auf 1,75 reduziert und unsere Diakonenstelle im Umfang von 0,62 erhalten. Letzteres ist nur möglich, weil wir die Pachteinnahmen aus den Flächen der Erbschaft Tietjen/Murken in Höhe von ca. 24.000€ jährlich für diese Personalkosten aufwenden. Damit sind ca. 95% dieser Pachteinnahmen fest verplant.
Grund für Ärger auf übergeordnete Ebenen besteht nicht, da sich die Zahlen geradlinig aus den Finanzsatzungen ergeben, die durch Kirchenvorstände und Synoden demokratisch beschlossen wurden. Unsere Aufgabe besteht darin, das Beste daraus zu machen.
Neben den Personalzuweisungen bekommen die Kirchengemeinden weitere Zuweisungen für Sach- und Betriebskosten, sowie für Bauunterhaltung. Diese sind allerdings knapp bemessen und in Zeiten steigender Energiekosten schnell ausgereizt, wie wir aus eigener Erfahrung wissen. Die Zuweisungen für Gemeindehäuser richten sich ebenfalls nach der Anzahl der Gemeindemitglieder, sodass bei schrumpfenden Gemeinden bald ein rechnerischer Flächenüberhang besteht. Für diese Überhangflächen gibt es keine Zuschüsse, wobei sie weiterhin unterhalten werden müssen. Denn ein Gemeindehaus kann man nicht schrumpfen. Um solche Differenzen aufzufangen, bitten Kirchengemeinden um Spenden, veranstalten Basare und anderes mehr.
Ich hoffe damit einen kleinen Einblick in die Finanzstrukturen der Kirchengemeinden gegeben zu haben. Beispielsweise liegen Haushaltspläne und Jahresabschlüsse öffentlich aus, sobald der Kirchenvorstand diese verabschiedet hat. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich gern an den Kirchenvorstand, an Pastor Beißner oder folgen Sie untenstehendem Link.